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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.1994 - 12 B 10043/94   

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https://dejure.org/1994,19704
OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.1994 - 12 B 10043/94 (https://dejure.org/1994,19704)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.02.1994 - 12 B 10043/94 (https://dejure.org/1994,19704)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 12 B 10043/94 (https://dejure.org/1994,19704)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1985 - 11 B 201/84

    Vollzugsinteresse; Begründung; Fehlen; Nachholung; Aussetzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.1994 - 12 B 10043/94
    Denn die bei einer Anordnung der sofortigen Vollziehung ursprünglich fehlende Begründung kann jedenfalls dann nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, wenn der Betroffene einer solchen Verfügung das Verwaltungsgericht bereits um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht hat (vgl. hierzu Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 80 Rn. 64; OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1985, 919 m.w.N. - st. Rspr.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1998 - 2 B 11694/98
    Darüber hinaus soll dem Adressaten der Verfügung ermöglicht werden, die Notwendigkeit des Sofortvollzugs selbst zu beurteilen und sein Verhalten danach einzurichten (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 30. Januar 1985, AS 19, 237, 238; Beschluß vom 24. Februar 1994 - 12 B 10043/94.OVG - Beschluß vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG - ebenso: OVG Hamburg, Beschluß vom 17. April 1996, EZAR 019 Nr. 11; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rn. 84; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rn. 176).

    Aus diesen Gründen hat das erkennende Gericht bislang die Möglichkeit der Heilung eines Begründungsfehlers im gerichtlichen Aussetzungsverfahren ausgeschlossen und nur im Verwaltungsverfahren so lange zugelassen, als ein Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO noch nicht eingeleitet wurde (vgl. etwa: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 30. Januar 1985, a.a.O. und Beschluß vom 24. Februar 1994, a.a.O.).

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